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Stadtprospekte

Elektronisches Abfallnachweisverfahren und Elektronische Signatur

17.02.2010

Danach wird die Entsorgung gefährlicher Abfälle ausschließlich elektronisch und mit elektronischer Signatur als Unterschriftsersatz dokumentiert. Bislang hat sich erst ein kleiner Anteil der betroffenen Betriebe bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (www.zks-abfall.de) registrieren lassen. Für alle übrigen heißt es, sich jetzt zügig auf die elektronische Nachweisführung einzustellen. Dazu gehört auch, die benötigte Signaturausstattung anzuschaffen.

Auf dem Markt gibt es bereits verschiedene Softwareprodukte, zwischen denen die betroffenen Abfallwirtschaftsunternehmen die Wahl haben. Egal welche Software-Lösung man wählt, eine Anforderung bleibt immer gleich: Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger müssen elektronisch unterschreiben. Schon seit vielen Jahren kann die so genannte qualifizierte elektronische Signatur nach deutschem Recht eine Unterschrift ersetzen, im neuen Abfallnachweisverfahren muss sie sogar benutzt werden.

Zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und zum Einsatz der elektronischen Signatur beraten Antje Deutscher und Jana Burkhardt von der Abt. Innovation/Umwelt/International der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt kostenlos bei einem Sprechtag im Regionalen Service-Center Mühlhausen am 10. März 2010. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03601 4870-0 ist unbedingt erforderlich.

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