Bad Langensalza

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Thüringer Landeserziehungsgeld

Zur Freude vieler Eltern hat sich das Thüringer Erziehungsgeldgesetz geändert. Gemäß dem neuen Gesetz, welches am 01. August 2010 in Kraft trat, wird das Erziehungsgeld direkt als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld gewährt. Das heißt, Thüringer Landeserziehungsgeld gibt es jetzt schon ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes für die Dauer von höchstens zwölf Monaten und zwar unabhängig davon, ob der verlängerte Elterngeldauszahlungszeitraum (z.B. 24 Monate die halben Bezüge) durch Elternteil I gewählt wurde, oder Elternteil II gleichzeitig für den 13. und 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld erhält. Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes für das Anspruch begründende Kind ist abhängig von der Vorkinderzahl (Mehrkinderbonus durch ältere Geschwisterkinder) und gestaffelt. Das Thüringer Erziehungsgeld beträgt hiernach monatlich

 

- für das erste Kind 150 €,

- für das zweite Kind 200 €,

- für das dritte Kind 250 € und

- 300 € für das vierte und jedes weitere Kind.

Neu ist auch, dass die Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung entfällt. Demnach müssen Eltern mit nur einem Kind, welches ab dem 13. Lebensmonat in einer Kindertageseinrichtung betreut wird, keinen Antrag auf Thüringer Landeserziehungsgeld stellen.

Im Unterschied zum bisher geltenden Recht hat nur derjenige einen Anspruch auf Erziehungsgeld, der sein Kind nicht oder nicht länger als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung betreuen lässt. Der Besuch von weniger als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung muss durch den Träger der Einrichtung bestätigt werden. Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich steht ein um 75,- € verringerter Monatsbetrag zu.

Für die zwischen dem 01.08.2008 und dem 31.07.2009 geborenen Kinder beginnt der Anspruch auf Erziehungsgeld frühestens ab 01.08.2010 und wird für die Dauer von höchstens zwölf Monaten gewährt.

Der Antrag auf Gewährung des Erziehungsgeldes nach dem Thüringer Erziehungs-geldgesetz für Eltern aus der Stadt Bad Langensalza und den Ortsteilen ist bei der Stadtverwaltung Bad Langensalza zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind bei der

Stadtverwaltung Bad Langensalza
Bürgerservice/Landeserziehungsgeldstelle
Herr Metz
Mühlhäuser Straße 40
99947 Bad Langensalza

oder im Internet unter www.badlangensalza.de erhältlich.

Zum Antrag wird benötigt:
-    Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
-    aktueller Kindergeldnachweis (z.B. Kontoauszug)
-    Nachweis über die erfolgte Früherkennungsuntersuchung U6
-    Bescheid über den Bezug von Elterngeld

Für Rückfragen zur Antragstellung steht Ihnen unser Mitarbeiter, Herr Metz
unter der Telefonnummer 03603/ 859-172
oder per Mail an s.metz(at)bad-langensalza.thueringen.de gern zur Verfügung!

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